Klagefall
Mittwoch, 16. Juli 2014
Zum Stand von Liquid Democracy

Anmerkungen zu Margrit Seckelmann: Wohin schwimmt die Demokratie?, in: DÖV, 2014, Heft 1, S. 1-10

Erstaunlicherweise eröffnete Die Öffentliche Verwaltung ihren 67. Jahrgang mit einem Aufsatz zu Liquid Democracy. Angesichts des Niedergangs der deutschen Piratenpartei, zu deren Markenkern die innerparteiliche Meinungsbildung mittels Liquid Democracy in Gestalt der Software Liquid Feedback gehört(e), war das nicht zu erwarten [1]. Nachfolgend einige Anmerkungen dazu, in denen die Innensicht als Nutzer und die juristische Außensicht mitunter verschwimmen werden.

Die Autorin verweist richtigerweise schon eingangs auf die in Art. 20 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz verfassungsrechtlich verankerte Unterscheidung von indirekter und direkter Demokratie (»Sie [die Staatsgewalt] wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ... ausgeübt«), wobei erwähnt werden muss, dass das Grundgesetz direktdemokratischen Verfahren überhaupt deutlich skeptischer als die Länderverfassungen gegenübersteht. Schon diese Differenzierung schließt Liquid Democracy im staatlichen Raum aus. Eine Mischung aus unmittelbaren und mittelbaren Abstimmungen (in Liquid Feedback durch eine mögliche Delegation des eigenen Stimmgewichts auf einen anderen Teilnehmer verwirklicht) sehen die Verfassungen in Deutschland nicht vor.

Gewichtiger noch scheint eine andere Überlegung gegen Liquid Democracy als Entscheidungsverfahren im staatlichen Bereich zu sprechen. Das Verfahren löst nicht nur die Unterscheidung von repräsentativer und plebiszitärer Demokratie auf, sondern auch die zwischen Wähler und Gewähltem. Jeder Teilnehmer des Systems kann jederzeit seine Stimme global, themenbezogen oder abstimmungsbezogen delegieren und zugleich Empfänger entsprechender Delegationen werden [2]. Das ist die Idee von Liquid Democracy: Die zeitlichen und fachlichen Ressourcen des Einzelnen sind zu begrenzt, um jede Frage direktdemokratisch entscheiden zu lassen. Das soll direkte Entscheidungen zu einzelnen Fragen aber nicht ausschließen. Zugleich sollen die Repräsentationsmöglichkeiten erweitert werden. In der klassischen parlamentarischen Demokratie bestimmt der Wähler ein und dieselbe Partei als Vertreterin für sämtliche Entscheidungen in der Legislaturperiode, in der »flüssigen« Demokratie kann er nach eigenen politischen Präferenzen sachgebiets- und sogar einzelfallbezogen zwischen verschiedenen Vertretern wählen und diese zudem jederzeit austauschen. Damit ist aber Politik als Beruf nicht vereinbar [3]. Das Leitbild des Arbeitsparlaments setzt bezahlte Abgeordnete voraus, die für die Dauer der Wahlperiode gewählt bleiben und ihre Tätigkeit in Vollzeit und von Mitarbeitern unterstützt ausüben, damit sie in die Nähe von »Waffengleichheit« gegenüber der Ministerialbürokratie und den Interessenverbänden kommen. Die »Superdelegierten« bleiben dagegen »im Ehrenamt«. Vollständige Liquid Democracy wäre das Ende des Parlamentarismus.

Schließlich ist Liquid Democracy nur online und mittels eine Software durchführbar. Das führt geradewegs in das Wahlcomputer-Dilemma, das das Bundesverfassungsgericht dazu bewogen hat, den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen wegen des Verstoßes gegen das Prinzip der Öffentlichkeit der Wahl für verfassungswidrig zu erklären [4]. Werden Wahlcomputer eingesetzt, hängt die Integrität der Wahl davon ab, dass diese funktionieren und nicht manipuliert werden, was weder vom Wähler noch vom Wahlvorstand überprüft werden kann. Dieses Dilemma gilt für alle Abstimmungen und ist nicht auflösbar, solange die Anonymität der Stimmabgabe (und damit ein Freiheitselement) gewährleistet bleiben soll [5].

Margit Seckelmann weist zu Recht darauf hin, dass Liquid Democracy in online communities entstanden ist. In der Anwendung innerhalb von Vereinigungen (wie beispielsweise politischen Parteien) liegt meines Erachtens auch die weitaus interessantere Perspektive, als in der rein akademischen Diskussion darüber, ob diese Software innerhalb hoheitlicher Verfahren angewendet werden könnte und der Staat dazu allen Stimmbürgern einen kostenfreien Zugang zum Internet verschaffen müsste. Die Differenzierung direkte/indirekte Demokratie findet ihre Entsprechung im Parteienrecht, das zwischen Mitgliederversammlung und Vertreterversammlung unterscheidet (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Parteiengesetz). Das basisdemokratische Versprechen der Piratenpartei, auf allen Ebenen Mitgliederversammlungen durchzuführen, geriet mit wachsendem Erfolg an die Grenzen der Durchführbarkeit. Am Bundesparteitag in Bochum im November 2012 nahmen 2032 stimmberechtigte Mitglieder teil. Trotz vieler inzwischen routinierter Verfahrensabläufe sind solche Veranstaltungen nur sehr schwer produktiv durchzuführen. Zudem macht auch wegen des erheblichen eigenen Aufwands nur ein Bruchteil der Mitglieder von seinem Recht Gebrauch, an den Parteitagen teilzunehmen, was zugleich die Frage aufwirft, ob dieser die politischen Mehrheitsverhältnisse der Gesamtheit zutreffend abbildet. In der Piratenpartei gab es deshalb eine Diskussion darüber, Liquid Feedback als Instrument für verbindliche Entscheidungen der Partei zu politischen Fragen zu nutzen und das Tool zu einer Ständige Mitgliederversammlung, einem permanent tagenden Online-Parteitag aufzuwerten [6].

Freilich bleibt auch bei einer Anwendung von Liquid-Democracy-Software im außerstaatlichen Bereich das Problem der Integrität des Systems zu lösen. Das betrifft bereits den Zugang: Es muss sichergestellt sein, dass nur diejenige Person die Zugangsdaten für ihren Account erhält, die dazu nach den vereinbarten Teilnahmebedingungen berechtigt ist und nicht etwa eine Sockenpuppe oder jemand, der deren Identität vortäuscht. Das macht eine persönliche, real-weltliche Identifizierung des Teilnehmers unumgänglich. Die Überprüfbarkeit von Abstimmungen durch die Teilnehmer wirft weitere Fragen auf [7], soweit sie nicht durch ein bloßes Vertrauen in die Ordnungsgemäßheit der programmierten Abläufe ersetzt werden soll. Dieses Problem ist nur zum Teil und nur dadurch zu lösen, dass die Abstimmungsentscheidungen und die Stimmrechtsdelegationen sämtlicher Teilnehmer im System angezeigt werden. Das wiederum impliziert zweierlei: Geheime Abstimmungen sind nicht möglich (weshalb Realversammlungen nicht vollständig durch Liquid Democracy ersetzt werden können) und alle Teilnehmer müssen unter ihrem bürgerlichen Namen oder einem auflösbaren Pseudonym agieren. Das dauerhafte Offenlegen eigener politischer Überzeugungen in einem Online-System stellt aber die Frage nach der Freiheit der Abstimmung. Innerhalb einer politischen Partei mag man sich damit behelfen, dass Parteimitglieder in besonderem Maße im politischen Raum agieren und sich deshalb erhöhter Transparenz aussetzen lassen müssen. Doch auch dann verbleibt ein Rest an Unsicherheit: Jedes System bleibt durch den Systemadministrator manipulierbar.

Einige offene Punkte der Liquid-Feedback-Software sollen hier nur noch kurz umrissen werden. Soweit die Autorin bei diesem Verfahren allerdings Fragen nach dem imperativen Mandat und der Stimmrechtsgleichheit aufwirft, stellen diese sich gar nicht. Das Konzept der Delegation des eigenen Stimmengewichts beinhaltet keine Weisungsbefugnis an den Delegierten. Dieser soll und muss schon deshalb nach seiner Überzeugung abstimmen, weil die Stimmen nur einheitlich abgegeben werden können und die Motive und Vorstellungen der Delegierenden sehr unterschiedlich sein werden. Auch die befürchtete Verdoppelung des Stimmgewichts ist technisch ausgeschlossen. Jede »speziellere« Delegation hebt die »allgemeinere« Delegation für die betreffende Abstimmung auf [8]. Ungelöst scheinen aber zwei andere Probleme zu sein. Zum einen kann ein Antragsteller auf den Ausgang der Abstimmung dadurch Einfluss nehmen, dass er seine Initiative innerhalb eines bestimmten Themenbereichs (Sachgebiet) einstellt. Hier wirkt es sich aus, dass Delegationen auch themenbereichsbezogen erfolgen können. Dieselben Abstimmungsteilnehmer werden bei identischer Abstimmung je nach gewähltem Themenbereich unterschiedliche Ergebnisse produzieren [9]. Das zweite Problem liegt ähnlich. Da jeder Teilnehmer zu jedem Antrag Alternativanträge stellen kann, die dann in einem Präferenzwahlverfahren in eine Reihenfolge gebracht werden, kann ein Antrag, der an sich angenommen worden wäre, gegen einen Alternativantrag unterliegen, obwohl inhaltlich gar kein Alternativverhältnis bestand. Es ist fraglich, ob der Verzicht auf jegliche Administration etwa in Gestalt eines »Sekretariats« oder einer (in der Piratenpartei ungeliebten) »Antragskommission« insoweit auf Dauer durchgehalten werden kann.

Liquid Feedback war innerhalb der Piratenpartei ein Versuch, die Möglichkeiten für Beteiligung und Repräsentation zu erweitern. Es bleibt abzuwarten, ob die Idee von Liquid Democracy attraktiv genug ist, weiter in die Gesellschaft auszustrahlen. Das wird nur gelingen, wenn deren Akteure gleichermaßen die Begrenzungen und Möglichkeiten von Liquid Democracy anerkennen und in einem offenen Prozess weiter an ihrer praktischen Umsetzung arbeiten.

Anmerkungen

[1] Umso mehr, als auch die Anwendung von Liquid Feedback als Bürgerbeteiligungsplattform im Landkreis Friesland (LiquidFriesland) wenig Erfolg hat (vgl. Stephan Eisel: LiquidFriesland – ein gescheitertes Experiment).
[2] Auch delegierte Stimmen sind transitiv, durch Weiterdelegation kommt es zu Delegationsketten, an deren Ende häufig »Superdelegierte« mit einem erheblichen Stimmengewicht stehen.
[3] Darauf wies mich Supatyp hin.
[4] Urteil vom 28. Oktober 2008 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 -
[5] vgl. zum Beispiel Tim Pritlove: Das Dilemma der elektronischen Wahl
[6] Ein entsprechender Satzungsänderungsantrag verfehlte auf dem Bundesparteitag in Neumarkt im Mai 2013 nur knapp die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Allerdings nutzen mehrere Landesverbände inzwischen eine Ständige Mitgliederversammlung zur innerparteilichen Willensbildung.
[7] In diesen Zusammenhang gehört auch die Frage nach der Nachvollziehbarkeit des verwendeten Präferenzwahlverfahrens bei der Entscheidung über alternativ gestellte Anträge. In Liquid Feedback wird dabei die komplexe Schulze-Methode eingesetzt.
[8] Eine Delegation für die abzustimmende Initiative geht einer Delegation für den Themenbereich und diese wiederum der Globaldelegation vor.
[9] Das Problem verschärft sich dadurch, dass die Quoren (Mindestunterstützerzahl, damit ein Antrag überhaupt zur Abstimmung gelangt) in den Themenbereichen unterschiedlich hoch sind.

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